Baumschnitt in Wiesbaden und Region Bild 2

      01.10.2024 | Foto von Michael Morse

Wann darf man Bäume fällen?

Die Frage, wann Bäume gefällt werden dürfen, ist nicht nur eine Frage der richtigen Technik und Sicherheit, sondern auch des Gesetzes. In diesem Blogbeitrag klären wir Sie über den optimalen Zeitpunkt für das Baumfällen auf und erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Der richtige Zeitpunkt zum Baumfällen

Der ideale Zeitpunkt zum Fällen eines Baumes hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Baumart, dem Standort und dem Zweck der Fällung. Allgemein wird empfohlen, Bäume während ihrer Ruhephase im Winter zu fällen. Dies liegt daran, dass die Bäume zu dieser Jahreszeit weniger Saft führen, was die Fällung erleichtert und das Risiko von Krankheitsübertragungen minimiert. Zudem ist die Sicht auf die Baumstruktur ohne Laub besser, was die Arbeit sicherer macht. Es ist jedoch wichtig, lokale Witterungsbedingungen und Frostperioden zu berücksichtigen.

In Deutschland gibt es spezifische gesetzliche Regelungen bezüglich der Baumfällung. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass das Fällen von Bäumen generell zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt ist, um die Brut- und Nistzeit von Vögeln zu schützen. Ausnahmen können jedoch in bestimmten Situationen, wie bei Gefahr im Verzug oder aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen, genehmigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor einer geplanten Baumfällung über die lokalen Vorschriften und mögliche Ausnahmeregelungen zu informieren.

 

Braucht man eine Genehmigung zum Baumfällen?

In vielen Fällen ist eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes erforderlich, insbesondere wenn es sich um größere oder geschützte Bäume handelt. Die Notwendigkeit einer Genehmigung hängt von der Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde ab. Diese Satzungen regeln, welche Baumarten und -größen unter den Schutz fallen und somit genehmigungspflichtig sind. Es ist ratsam, sich vor dem Fällen eines Baumes bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, um unerwünschte Konsequenzen wie Bußgelder zu vermeiden.

Eine Genehmigung zum Baumfällen erhalten Sie bei der zuständigen kommunalen Behörde, meist bei der Umwelt- oder Gartenbauabteilung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Antrag für eine Fällgenehmigung sollte Informationen über den Standort, die Art und den Umfang des zu fällenden Baumes enthalten. In einigen Fällen kann auch eine Begründung oder ein Nachweis der Notwendigkeit der Fällung erforderlich sein. Die Behörde prüft dann den Antrag und erteilt gegebenenfalls die Genehmigung, oft verbunden mit Auflagen oder Ersatzpflanzungen.